Was muss auf eine EU-Rechnung? — Checkliste 2026.
Die 10 Pflichtangaben für jede EU-Rechnung
Fehlt eine dieser Angaben, kann deine Rechnung von der Buchhaltung deines Kunden abgelehnt werden — oder schlimmer: bei einer Betriebsprüfung beanstandet werden. Hier ist die vollständige Checkliste:
1. Fortlaufende Rechnungsnummer
Jede Rechnung braucht eine eindeutige, fortlaufende Nummer. Keine Lücken, keine Duplikate.
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RG-2026-042,2026-042,EL-2026-042 - ❌ Zufällige Nummern, Datum als einzige Kennung, gelöschte Nummern wiederverwenden
2. Rechnungsdatum
Der Tag, an dem du die Rechnung ausstellst. In der Regel das heutige Datum.
3. Leistungsdatum (oder Leistungszeitraum)
Der Tag oder Zeitraum, an dem du die Arbeit ausgeführt hast. Bei mehrtägigen Aufträgen: "Leistungszeitraum: 1.-3. Juni 2026."
4. Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsausstellers
Dein Firmenname (oder Vor- und Nachname) und deine vollständige Geschäftsadresse. Kein Postfach.
5. Vollständiger Name und Anschrift des Kunden
Name und Adresse deines Kunden. Bei B2B-Rechnungen mit Reverse-Charge: USt-IdNr. des Kunden angeben und über das BZSt-MIUS-Portal prüfen.
6. Menge und Art der Leistung
Sei konkret. Nicht "Elektroarbeiten", sondern "Installation von 8 Doppelsteckdosen im Wohnzimmer, Verlegung von 30m NYM-J 3x2,5mm², Anschluss an Sicherungskasten."
7. Einzelpreise und Gesamtbetrag
Jede Position einzeln mit Menge, Einheit, Einzelpreis und Gesamtpreis aufführen — Material und Arbeitszeit getrennt.
8. Steuersatz und Steuerbetrag
Getrennt ausweisen: Nettobetrag, MwSt.-Satz (19% oder 7%), MwSt.-Betrag in Euro, Bruttobetrag.
9. Netto- und Bruttobetrag
Die Summe aller Positionen vor und nach MwSt. Rechenfehler sind ein rotes Tuch bei der Betriebsprüfung.
10. Zahlungsbedingungen und Bankverbindung
Zahlungsziel (z.B. "Zahlbar innerhalb von 14 Tagen"), IBAN, BIC und Verwendungszweck angeben.
E-Rechnungspflicht 2025/2026
| Land | Status | Frist |
|---|---|---|
| Deutschland | E-Rechnung für B2B verpflichtend | Seit Jan 2025 |
| Frankreich | Verpflichtende E-Rechnung, gestaffelt | Ab Sep 2026 |
| Italien | Fattura Elettronica (SdI) | Seit 2019 |
| Polen | KSeF E-Rechnungspflicht | Feb 2026 |
Für Handwerker bedeutet das: Dein Rechnungstool muss strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD 2.1+ unterstützen. Eine einfache PDF reicht für B2B nicht mehr aus.
Häufig gestellte Fragen
Welche Pflichtangaben müssen auf eine EU-Rechnung?
Jede EU-Rechnung muss enthalten: fortlaufende Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsdatum, Name und Anschrift des Ausstellers, USt-IdNr. (falls vorhanden), Name und Anschrift des Kunden, USt-IdNr. des Kunden (bei B2B), Leistungsbeschreibung, Menge und Einzelpreis, MwSt.-Satz und -Betrag, Nettobetrag und Bruttobetrag.
Ist eine digitale Rechnung in der EU rechtsgültig?
Ja — digitale Rechnungen sind Papierrechnungen rechtlich gleichgestellt. Eine per E-Mail oder WhatsApp versendete PDF-Rechnung ist rechtsgültig, solange Echtheit und Unversehrtheit gewährleistet sind.
Muss ich meine USt-IdNr. auf jeder Rechnung angeben?
Als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen ja. Als Kleinunternehmer nicht — stattdessen Hinweis auf §19 UStG. Bei B2B mit Reverse-Charge sind beide USt-IdNrn. Pflicht.
Was ist der Unterschied zwischen Rechnungsdatum und Leistungsdatum?
Rechnungsdatum = Tag der Ausstellung. Leistungsdatum = Tag der tatsächlichen Arbeitsausführung. Beide sind Pflichtangaben. Das Leistungsdatum bestimmt den Voranmeldezeitraum für die Umsatzsteuer.
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